Vereinsregister
Eingetragene Vereine werden in Deutschland in einem zentralen Vereinsregister geführt. Es ermöglicht einen transparenten Einblick in die Vereinslandschaft. Wir erklären Dir was Du bei der Gründung und der Eintragung Deines Vereins beachten solltest und wie Du an die Informationen anderer eingetragenen Vereine kommst.


Was ist das Vereinsregister
Das Vereinsregister ist ein Verzeichnis, welches beim jeweiligen, für eine Region zuständigem Amtsgericht geführt wird.
Es verzeichnen alle nach dem deutschen Vereinsrecht gebildeten Vereine, die dies beantragen. Im Verzeichnis werden sowohl Neueintragungen als auch Änderungen und Löschungen eines Vereines notiert. Eingetragen wird der Name Eures Vereins, Eure Satzung sowie Eure zur gesetzlichen Vertretung berechtigten Vorstandsmitglieder.
Die Eintragung ins Vereinsregister kann nur erfolgen, wenn Ihr einen entsprechenden Antrag vorlegt. Ein Muster für die Anmeldung Eures Vereins kann beim Bundesministerium für Justiz heruntergeladen werden.
Grundsätzlich stellt Ihr den Antrag für die Eintragung bei dem Amtsgericht, das für die Region zuständig ist, in der Euer Verein seinen Sitz hat. Manche Bundeslänger zentralisieren die Vereinsregister jedoch. Das zuständige Amt kann dann dazu auf jeden Fall entsprechende Auskunft geben und Euch Euren Ansprechpartner mitteilen.
Vermerkt werden jeweils:
- Neueintragungen
- Änderungen
- Löschungen
Die Rechtsfähigkeit erlangt Euer Verein erst durch die Eintragung ins Vereinsregister. Erst dann wird der Verein selbst zum Träger von Rechten und Pflichten und kann zum Beispiel Eigentümer eines Grundstücks werden. Ist Euer Verein in das Vereinsregister eingetragen, darf er den Zusatz „eingetragener Verein“, kurz e.V. führen.
Wo finde ich Informationen zu einem eingetragenen Verein
Möchtet Ihr analog Informationen über einen eingetragenen Verein bekommen, könnt Ihr Euch an das jeweilige Amtsgericht wenden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Sitz des Vereins fällt. Wird das Vereinsregister zentral organisiert, kann das Amtsgericht Euch an die richtige Stelle weitervermittelt.
Es gibt mittlerweile ein gemeinsames Registerportal aller Bundesländer. Online könnt Ihr Euch hier alle Informationen aus dem Vereinsregister einsehen. Über die Suchfunktion findet Ihr alle eingetragenen rechtsfähigen und nichtwirtschaftlichen Vereine. Um schneller an die benötigten Informationen zu kommmen, könnt Ihr unter dem Reiter „Angeben nur zur Hauptniederlassung“ die Registerart „VR“ (Vereinsregister) auswählen.


Wer muss sich ins Vereinsregister eintragen?
Eine Eintragung in das Vereinsregister ist nur für Vereine möglich und nötig, deren Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet ist. Sollte ein Geschäftsbetrieb bestehen, darf hierauf nicht der Fokus der Vereinstätigkeit liegen. Die wirtschaftliche Zielsetzung darf also nicht Hauptzweck des Vereins sein.
Wie trage ich meinen Verein im Vereinsregister ein?
Durch den Eintrag ins Vereinsregister erhält der Verein offiziell den Zusatz „eingetragener Verein“. Dies wird mit „e.V.“ abgekürzt und steht in der Regel hinter dem Vereinsnamen.
Die Gründung eines Vereins, der ins Vereinsregister eingetragen werden soll, ist ein juristischer Akt. Deshalb gibt es hierfür einige Bestimmungen, die beachtet werden müssen, damit die Eintragung ins Vereinsregister ohne Umwege funktioniert.
Die wichtigsten Vorrausetzungen sind:
- Mindestens 7 Gründungsmitglieder
- Eine Gründungsversammlung, die ordnungsgemäß einberufen und durchgeführt wird
- Eine Satzung mit Satzungszweck, die den gesetzlichen Bestimmungen entspricht
Nicht jeder Verein, der sich ins Vereinsregister eintragen lässt, enthält automatisch den Status der Gemeinnützigkeit. Dazu ist ein mildtätiger, kirchlicher oder gemeinnütziger Vereinszweck notwendig, der ausschließlich unmittelbar und selbstlos verfolgt werden darf. Gemeinnützige Zwecke werden in der Abgabenordnung §52 definiert. Dies muss in der Satzung festgeschrieben und durch das Finanzamt abgesegnet sein.
Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit kann ein großer Vorteil für Vereine sein, da sie durch den gemeinnützigen Status einer Steuerbefreiung oder Steuerbegünstigung (Körperschafts-, Gewerbe- und Umsatzsteuer) unterliegen. Gemeinnützige Vereine sind berechtigt, Spendenbescheinigungen (Zuwendungsbescheinigungen) auszustellen, die den steuerlichen Abzug von Spenden an den Verein ermöglichen.
Der in der Gründungsversammlung gewählte und damit berechtigte Vorstand muss den Eintrag ins Vereinsregister vornehmen. Gleichzeitig fungiert der Eintrag auch als Legitimationsnachweis des Vorstands gegenüber außenstehenden.
Wenn die Anmeldung den gesetzlichen Anforderungen entspricht, folgt die Eintragung des Vereines. Das zuständige Registergericht prüft die Satzung, ob sie den gesetzlichen Vorgaben entspricht.


Was muss ans Vereinsregister gemeldet werden?
Diese Informationen müssen an das Vereinsregister übermittelt werden:
- Name und Sitz des Vereins
- Tag der Gründung des Vereins
- Namen und Vertretungsmächte der Vorstandsmitglieder
- Vertretungsbefugnisse des Vereinsvorstands
- Datum der Feststellung der Satzung
Weiterhin ist das Amtsgericht über alle Änderungen zu informieren, die den Eintrag betreffen. Zum Beispiel:
- Änderungen des Vorstands
- Änderungen in der Satzung
- Auflösung des Vereins
- Liquidatoren unter Angabe des Umfanges ihrer Vertretungsmacht
- Verzicht auf die Rechtsfähigkeit
- Verschmelzungen
- Spaltungen
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