Wie hoch ist die Ehrenamtspauschale?

Die Ehrenamtspauschale ist ein Anreiz für ehrenamtlich tätige Bürger. Sie ermöglicht es Organisationen eine Aufwandsentschädigung, bis zu einem Maximalbetrag von 720 Euro ohne Abzug von Steuern und Sozialabgaben, für ehrenamtliche Arbeit auszuzahlen.

Was ist die Ehrenamtspauschale?

Nimmt man es genau, ist die Ehrenamtspauschale gar keine Pauschale, sondern ein Freibetrag. Unter Pauschale könnte verstanden werden, dass Menschen die Ehrenamtlich tätig sind, ihr zu versteuerndes Einkommen in der Steuererklärung um diesen Betrag pauschal verringern kann. Das stimmt aber nicht.

Die Ehrenamtspauschale ist ein Freibetrag und Grenzwert. Bis zu diesem Wert kannst Du für Dein Ehrenamt eine steuerfreie Entlohnung bekommen. Das heißt aber auch, dass Du keine Möglichkeit hast, die Pauschale in Anspruch zu nehmen, wenn Du Deinem Ehrenamt kein Einkommen zuordnen kannst. Wenn Du einen geringeren Betrag als den Maximalbetrag bekommen hast, kannst Du auch nur den verdienten Betrag in der Steuer angeben. Vergleicht man die Ehrenamtspauschale nun beispielsweise mit der Werbungskostenpauschale, die mit 1000 Euro pauschal in der Steuererklärung berücksichtigt wird, ist der Begriff somit irreführend.

Du suchst noch nach einem ehrenamtlichen Projekt?

Schau doch mal in die FlexHero-App!

Google Play Apple Store

Kann ich die Ehrenamtspauschale nutzen?

Dein persönlicher Steuerfreibetrag in Form der Ehrenamtspauschale liegt für das Jahr 2020 bei 720 Euro. Damit Du die Ehrenamtspauschale anwenden kannst, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein:

Kinder spielen im gemeinnuetzigen Verein

Deine ehrenamtliche Arbeit muss nebenberuflich sein. Das heißt, sie darf nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit eines vergleichbaren Vollzeiterwerbs in Anspruch nehmen. Im Umkehrschluss bedeutet das aber auch, dass die Pauschale als Hausfrau oder Hausmann, als Studierende/r, als Rentner/in oder als Arbeitslose/r auf die Aufwandsentschädigung eines Ehrenamts angewandt werden kann. Wenn Du Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beziehst, musst Du jedoch beachten, dass Du monatlich nicht mehr als 200 Euro aus Deiner Beschäftigung einnehmen darfst.

Die Organisation, die Dir eine Ehrenamts-Entschädigung auszahlt, muss eine Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG sein – sprich ein Verein, eine Personenvereinigung oder eine Stiftung mit anerkanntem gemeinnützigem Zweck. Aber auch sogenannte juristische Personen des öffentlichen Rechts, also der Bund, Länder, Gemeindeverbände, Industrie- und Handelskammern, Rechtsanwalt-, Wirtschaftsprüfer- und Steuerberatungskammern, Ärztekammer, Universitäten oder Träger von Sozialversicherungen sind dazu berechtigt, die steuerfreie Entlohnung auszuzahlen.

mehrere Haende von Helfern
Gesetze und Richterhammer

Eine Entlohnung für eine ehrenamtliche Tätigkeit ist nur möglich, wenn dies explizit in der Satzung der Organisation festgehalten ist oder es dafür einen Beschluss des Vorstands oder der Mitgliederversammlung gibt. Eine Aufwandsentschädigung für Vorstandstätigkeiten muss in der Satzung festgehalten und durch die Mitgliederversammlung abgesegnet werden.

Die Entschädigung wird für Deine ehrenamtliche Arbeit gezahlt, die im Rahmen des satzungsgemäßen Vereinszwecks geleistet wurde. Solange es dem Zweck dient, kann Dein Ehrenamt sowohl im ideellen Bereich Deines Vereins (bspw. Trainertätigkeit oder ehrenamtliche Vorstandstätigkeit) als auch im wirtschaftlichen Zweckbetrieb (z. B. Kassierer im Museumsshop oder das Durchführen von Krankentransporten) entschädigt werden.

Ehrenamtliche unterstützt alte Frau mit Kleiderspende

Auch wenn Du bereits eine steuerbegünstigte Tätigkeit ausübst, kannst Du unter Umständen die Ehrenamtspauschale für die Aufwandsentschädigung in Deinem Ehrenamt ausüben.

  • Ehrenamtspauschale und Minijob, geht das?

    Wirst Du in Deinem Verein bereits auf Basis eines Minijobs entlohnt, kannst Du zusätzlich bis zu 720 Euro steuerfrei für Dein Ehrenamt einnehmen.  Wichtig hierbei ist jedoch, dass sich die entlohnten Tätigkeiten voneinander unterscheiden.

  • Ehrenamtspauschale und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)

    Auch mit Arbeitslosengeld kannst Du die Ehrenamtspauschale anwenden. Wichtig dabei ist jedoch, dass Du monatlich nicht mehr als 200 Euro für Dein Ehrenamt bekommst.

  • Wo gebe ich die vereinnahmte Aufwandsentschädigung als Ehrenamtspauschale in der Steuererklärung an?

    Die Einnahmen müssen wie jedes andere Einkommen in der Steuererklärung angegeben werden. Als Angestellter trägst Du den Betrag (max. 720 Euro) in Zeile 27 Deiner Anlage N ein. Wenn Du mehr als 720 Euro verdient hast, musst Du die Differenz ganz normal als Einkommen versteuern. Diese kannst Du in Zeile 21 angeben.

    Bist Du selbstständig tätig, trägst Du den vereinnahmten Betrag (max. 720 Euro) in Zeile 44/45 der Anlage S ein. Alles was Du darüber hinaus verdient hast kommt in Zeile 10.

  • Kann ich noch weitere Steuerfreibeträge nutzen?

    Ja, zusätzlich zur Ehrenamtspauschale kannst Du nach § 22 Nr. 3 S. 2 EstG weitere 255,99 Euro als sonstige Einkünfte deklarieren. Diese kannst Du in der Zeile 10 bis 15 der Anlage SO (sonstige Einkünfte) Deiner Steuererklärung angeben.

  • Ehrenamtspauschale und Übungsleiterfreibetrag, geht das?

    Mit der Übungsleiterpauschale kannst Du bis zu 3.000 Euro im Jahr für die Aufwandsentschädigung Deiner ehrenamtlichen Tätigkeit geltend machen. Jedoch gilt dieser Freibetrag nur, wenn Dein Ehrenamt

    1. Eine nebenberufliche Tätigkeit darstellt
    2. Eine der folgenden Tätigkeitsbeschreibungen zutrifft:
      1. Übungsleiter/in
      2. Ausbilder/in
      3. Erzieher/in
      4. Betreuer/in
      5. Künstlerisches Schaffen
      6. Altenpflege
      7. Krankenpflege
      8. Behindertenpflege/-Dienst
      9. Im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts durchgeführt wird

    Unter folgendem Link kannst Du herausfinden, ob für Deine ehrenamtliche Arbeit der Übungsleiterfreibetrag angewendet werden kann. (NWB Datenbank)

    Du kannst die Ehrenamtspauschale und den Übungsleiterfreibetrag nicht gleichzeitig auf die gleiche ehrenamtliche Tätigkeit anwenden. Wirst Du jedoch für zwei unterschiedliche Arbeiten in Deinem Verein (z. B. Schriftführer und Fußballtrainer) entschädigt, können die jeweiligen Freibeträge steuerlich berücksichtig werden.

    Oder Du suchst Dir ein anderes ehrenamtliches Projekt.

    In der FlexHero App findest Du eine Vielzahl interessanter Freiwilligen-Projekte.

    Die Einnahmen, die Du über die Übungsleiterpauschale steuerlich geltend machen möchtest, kannst Du in Deiner Steuererklärung als Arbeitnehmer in der Anlage N in der Zeile 27 und als Selbstständiger in der Anlage S in Zeile 9 eintragen. Überschreitet Deine Aufwandsentschädigung den Freibetrag, musst Du die Differenz voll versteuern. Den Differenzbetrag trägst Du als Arbeitnehmer in der Anlage N in Zeile 21. Als Selbstständiger wir es etwas komplizierter, wenn Du mehr als 3000 Euro verdienst. Den Differenzbetrag musst du dann in der Anlage EÜR mit angegeben.